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Benutzerordnung

Allgemeines

Die Kreis- und Stadtbibliothek Vilsbiburg ist eine öffentliche Einrichtung des Landkreises Landshut und der Stadt Vilsbiburg mit der Aufgabe, zielgruppenorientierte Medien zu Informationszwecken, zum Zweck der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereit zu stellen.

Anmeldung

  1. Die Anmeldung ist nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich.
  2. Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  3. Juristische Personen, Personenvereinigungen oder Bildungsinstitute können die Bibliothek durch bevollmächtigte Personen nutzen.
  4. Der Benutzer erkennt die Benutzerordnung durch eigenhändige Unterschrift an.

Benutzerausweis

  1. Bei der Anmeldung wird ein Benutzerausweis erstellt, der sorgfältig aufzubewahren ist.
  2. Dieser Ausweis ist nur von der darauf eingetragenen Person zu verwenden und nicht auf eine andere Person übertragbar.
  3. Gleichzeitig erfolgt die elektronische Speicherung der personenbezogenen Daten, die dem Zweck der Rückgabe- und Terminüberprüfung dienen und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises (auch durch dritte Personen) entstehen, haftet der Benutzer.

Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises.
Die Ausleihfrist für Bücher beträgt drei Wochen. Auf Antrag können Bücher bis zu drei Mal verlängert werden, sofern sie  nicht von anderen Nutzern vorbestellt sind. Die Ausleihfrist für Zeitschriften und  Non-Book Medien beträgt ebenfalls drei Wochen, ohne Verlängerungsmöglichkeit. Bei DVDs ist sowohl die Ausleihfrist auf eine Woche als auch die Anzahl der DVDs auf fünf Medien beschränkt.
Bei der Entleihung von Ton-, Bild- und Datenträgern sind die Bestimmungen des Urheberrechts  und die Nutzungsbestimmungen des Herstellers  einzuhalten.
Ausgeliehene Bücher können mündlich, schriftlich, telefonisch  oder per E-mail vorbestellt werden. Diese liegen nach Rückgabe eine Woche zur Abholung bereit. Die Kreis- und Stadtbibliothek ist berechtigt jederzeit entliehene Medien zurückzufordern.

Onleihe

E-Medien können über den Verbund enio24 ausgeliehen werden. Dabei ist die Benutzungsordnung des Verbundes zu beachten.

Leihverkehr

Bücher und Zeitschriften, die nicht im Bestand der Kreis- und Stadtbibliothek vorhanden sind, können im Leihverkehr mit auswärtigen Bibliotheken nach der Leihverkehrsordnung für die deutschen Bibliotheken in ihrer jeweils gültigen Fassung beschafft werden. Dabei fällt eine Rückgabegebühr an, die dem Porto der Deutschen Post entspricht.

Behandlung der ausgeliehenen Medien/Haftung

  1. Der Benutzer überzeugt sich vor der Ausleihe vom ordnungsgemäßen Zustand der Medien.
  2. Er verpflichtet sich, die Medien sorgfältig zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
  3. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch das Abspielen der entliehenen Medien auf den Geräten entstehen. 
  4. Ausgeliehene Medien dürfen vom Benutzer nicht an Dritte weitergegeben werden.
  5. Der Verlust oder die Beschädigung ausgeliehener Medien ist der Kreis – und Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen, ist streng untersagt.
  6. Für den Verlust oder die Beschädigung ausgeliehener Medien ist ein Schadensersatz zu leisten, der dem Anschaffungswert entspricht.

Internetnutzung

Die Kreis- und Stadtbibliothek stellt  öffentliche Internetzugänge und Arbeitsplätze mit Schreibgelegenheit und Textverarbeitung bereit.
Die Ausdrucke sind kostenpflichtig.
Die Internetplätze werden  regelmäßig auf schädliche Software geprüft. Dennoch haftet die Bibliothek nicht für Inhalte, Verfügbarkeit oder Virenfreiheit von Angeboten Dritter, die über das Internet abgerufen werden können.
Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte – insbesondere jugendgefährdender  und menschenverachtender Darstellungen – ist ausdrücklich untersagt.
Ebenso darf mitgebrachte oder aus Online-Diensten stammende Software auf den Rechnern weder installiert noch ausgeführt werden.

Kopiermöglichkeit

Der Öffentlichkeit steht ein kostenpflichtiges Kopiergerät zur Verfügung.

Hausordnung

  1. Dem Bibliothekspersonal steht das Hausrecht zu. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  2. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört werden.
  3. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in der Bibliothek ist untersagt.
  4. Taschen, Musikinstrumente oder Sonstiges dürfen nicht in die Bibliotheksräume gebracht werden, sondern sind in den dafür vorgesehenen Taschenschränken im Eingangsbereich abzulegen.
  5. Tiere dürfen nicht in die Räume der Bibliothek gebracht werden.
  6. Plakate oder ähnliches Informationsmaterial darf nur mit Einverständnis des Bibliotheksleiters aufgehängt oder ausgelegt werden.

Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die  wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzerordnung  verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Datenschutz

https://www.landkreis-landshut.de/meta/datenschutz/